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Snetor Distribution S.A.S Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Mit der Bestellung von Produkten stimmt der Kunde den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehaltlos und in vollem Umfang zu. Sie haben Vorrang vor etwaigen anderen Dokumenten des Kunden, insbesondere vor allgemeinen Einkaufsbedingungen, es sei denn, Snetor Distribution stimmt diesen vorab ausdrücklich zu.

1.2 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Produktverkäufe durch Snetor Distribution, es sei denn, Snetor Distribution und der Kunde treffen vor der Bestellung schriftlich eine spezielle Abmachung oder vereinbaren besondere Bedingungen.

1.3 Außer diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle übrigen Unterlagen, insbesondere Kataloge, Prospekte, Werbematerialien und Anleitungen, unverbindlich und dienen lediglich zur Information.

Artikel 2 – Geistiges Eigentum

Technische Unterlagen, die dem Kunden ausgehändigt werden, bleiben ausschließliches Eigentum von Snetor Distribution und/oder deren Zulieferer, welche alleinige Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an den betreffenden Unterlagen sind, und sind auf Anfrage zurückzugeben.

Die Kunden von Snetor Distribution verpflichten sich, von diesen Unterlagen keinen Gebrauch zu machen, der die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte von Snetor Distribution und/oder deren Zulieferer verletzen könnte, und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Artikel 3 – Bestellungen

3.1 Aufgabe von Bestellungen

Unter Bestellung ist jedweder Auftrag zu verstehen, der von Snetor Distribution angenommen wird, entsprechend der von Snetor Distribution ausgestellten schriftlichen Bestellbestätigung. Ist gemäß den Zahlungsbedingungen eine Anzahlung zu leisten, gilt die Bestellung erst nach Zahlungseingang als angenommen.

Ist gemäß der schriftlichen Bestellbestätigung ein Teil des Preises vor der Lieferung zu bezahlen, ist Snetor Distribution berechtigt, die Bestellung zu stornieren, falls der betreffende Betrag nicht innerhalb von sieben Tagen nach Bestätigung der Bestellung oder innerhalb einer anderen in der Bestellbestätigung ausdrücklich genannten Frist bezahlt wird.

Selbst ohne schriftliche Bestellung des Kunden gilt eine Bestellung, vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs durch den Kunden, 48 (achtundvierzig) Stunden nach Eingang der schriftlichen Bestellbestätigung von Snetor Distribution beim Kunden als angenommen.

Ist für die Ausführung einer Bestellung die Vorlage einer Einfuhrgenehmigung oder eines ähnlichen Dokuments durch den Kunden erforderlich, so ist Snetor Distribution berechtigt, die Bestellung zu stornieren, falls das oder die erforderlichen Dokumente nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Eingang der schriftlichen Bestellbestätigung beim Kunden vorgelegt werden.

3.2 Änderung

3.2.1 Die an Snetor Distribution übermittelten Bestellungen sind außer nach schriftlicher Zustimmung durch Snetor Distribution unwiderruflich.

3.2.2 Änderungswünsche bezüglich der Zusammensetzung oder des Umfangs einer Bestellung seitens des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Snetor Distribution, andernfalls wird die Bestellung zu den ursprünglichen Bedingungen ausgeführt. Bei einer Änderung der Bestellung durch den Kunden wird Snetor Distribution von den für die Bestellausführung vereinbarten Fristen entbunden.

Artikel 4 – Lieferungen

4.1 Lieferfrist

4.1.1 Die von Snetor Distribution in der schriftlichen Bestellbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind lediglich unverbindliche Richtwerte. Snetor Distribution bemüht sich, sie einzuhalten. Sie sind jedoch abhängig von der Verfügbarkeit der Waren beim Hersteller, den branchenüblichen logistischen Referenzfristen und den Fristen bezüglich der Tätigkeit der einzelnen Akteure in der Lieferkette. Außer in Fällen höherer Gewalt oder infolge von Ereignissen, auf die sie keinen Einfluss hat, wie etwa Streiks, Frost, Feuer, Überschwemmungen, Epidemien, Versorgungsengpässe, wobei diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, ist Snetor Distribution zur Ausführung von Bestellungen verpflichtet.

4.1.2 Verzögerungen in Bezug auf die ursprünglich angegebenen voraussichtlichen Lieferfristen rechtfertigen keinen Rücktritt von der durch den Kunden aufgegebenen und durch Snetor Distribution angenommenen Bestellung oder einen Schadenersatzanspruch gegenüber Letzterer.

4.2 Gefahren

Der Gefahrenübergang betreffend die von Snetor Distribution verkauften Produkte erfolgt gemäß den in der schriftlichen Bestellbestätigung von Snetor Distribution angegebenen INCOTERMS, ansonsten mit Übergabe der Produkte an den Spediteur.

Ungeachtet der geltenden Modalitäten des Gefahrenübergangs hat die Wahl des Spediteurs durch Snetor Distribution in keinem Fall deren Haftung bei Vorfällen während des Transports, Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zur Folge.

4.3 Transport

Es ist Sache des Kunden, bei einer Beschädigung der gelieferten Waren oder fehlenden Waren die erforderlichen Beanstandungen gegenüber dem Spediteur anzuzeigen und Snetor Distribution per Express-Versand mit Sendungsnachverfolgung (bspw. DHL) über die Beanstandungen gemäß den geltenden Vorschriften innerhalb von fünf Tagen plus ein Respekttag nach Erhalt der Waren zu unterrichten.

Wenn in Anwendung der für einen Warenverkauf geltenden INCOTERMS Snetor Distribution die Haftung für den Transport trägt, muss der Kunde außerdem die angezeigten Beanstandungen gemäß den nachstehenden Artikeln 8.1 und 8.2 bestätigen. Erfolgen die zwei in diesem Artikel 4.3 vorgesehenen Meldungen nicht, gilt die Ware als durch den Kunden vorbehaltlos angenommen.

4.4 Entgegennahme

4.4.1 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 4.3 müssen bei offenkundigen Mängeln oder fehlenden Waren Reklamationen gleich welcher Art betreffend die gelieferten Produkte gemäß dem nachstehenden Artikel 8 erfolgen.

4.4.6 Reklamationen, die der Kunde entsprechend den in Artikel 8 beschriebenen Bedingungen und Modalitäten vornimmt, entbinden den Kunden nicht von der Bezahlung der betroffenen Waren.

4.5 Zahlungsfähigkeit des Kunden

Bestellungen werden von Snetor Distribution nur ausgehend von der Tatsache angenommen, dass der Kunde ausreichende finanzielle Sicherheiten bietet und die zu zahlenden Beträge übereinstimmend mit den Rechtsvorschriften bei Fälligkeit begleicht. Wenn Snetor Distribution triftige oder besondere Gründe hat, zum Zeitpunkt der Bestellung oder danach Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kunden zu befürchten, oder wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt geringere Sicherheiten als zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestellbestätigung bietet, kann Snetor Distribution daher die Annahme der Bestellung oder deren weitere Ausführung von der Zahlung in einer Summe abhängig machen oder von der Vorlage von Sicherheiten zugunsten von Snetor Distribution durch den Kunden.

Snetor Distribution kann vor der Annahme sowie während der Ausführung von Bestellungen außerdem vom Kunden die Übermittlung von dessen Rechnungslegungsunterlagen verlangen, insbesondere der Ergebnisrechnungen, auch der vorläufigen, aufgrund derer die Zahlungsfähigkeit beurteilt werden kann.

Verweigert der Kunde die Zahlung in einer Summe, ohne eine ausreichende Sicherheit zu bieten, kann Snetor Distribution eine Berücksichtigung der aufgegebenen Bestellung oder Bestellungen und die Lieferung der betreffenden Ware verweigern, ohne dass der Kunde sich auf eine ungerechtfertigte Verkaufsverweigerung berufen oder einen Schadenersatzanspruch geltend machen kann.

4.6 Ablehnung einer Bestellung

In dem Fall, dass ein Kunde eine Bestellung bei Snetor Distribution aufgibt, ohne eine oder mehrere vorangegangene Bestellungen bezahlt zu haben, kann Snetor Distribution sich weigern, die Bestellung zu berücksichtigen und die betreffende Ware zu liefern, ohne dass dem Kunden hieraus ein Schadenersatzanspruch gleich aus welchem Grund entsteht.

4.7 Gesetze und Vorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der geltenden Einfuhrgesetze und -vorschriften und für die Verwendung der Produkte im Bestimmungsland verantwortlich.

Artikel 5 – Preise

5.1 Die Preise werden durch Vereinbarung zwischen Snetor Distribution und dem Kunden am Tag der schriftlichen Bestätigung der Bestellung festgelegt. Sie verstehen sich immer zzgl. Steuern gemäß den in der schriftlichen Bestellbestätigung genannten INCOTERMS.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, können die Preise infolge erheblicher Änderungen der Bestimmungen der von Snetor Distribution mit deren Zulieferern oder Spediteuren zwischen der Bestellung und deren schriftlicher Bestätigung oder dem Beginn der Ausführung durch Snetor Distribution abgeschlossenen Verträge ausnahmsweise geändert werden.

5.2 Die in den Geschäftsunterlagen des Kunden von Snetor Distribution genannten Vertragsstrafen können dieser gegenüber nicht geltend gemacht werden.

5.3 In einer Bestellung angegebene Ausführungsfristen werden von Snetor Distribution nur anerkannt und sind für diese nur bindend unter den folgenden Voraussetzungen: Einhaltung seitens des Kunden der Zahlungs- und Anzahlungsbedingungen, rechtzeitige Bereitstellung der technischen Spezifikationen, kein Verzug bei den vorbereitenden Untersuchungen oder Arbeiten, kein Fall höherer Gewalt, keine gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen oder technischen Ereignisse, die den Betrieb der Werke der Zulieferer von Snetor Distribution oder deren Versorgung mit Komponenten, Energie oder Rohstoffen oder den Transport der Waren beeinträchtigen.

Artikel 6 – Zahlungsmodalitäten

6.1 Bezahlung

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Preis per unwiderruflichem, durch eine erstklassige Bank bestätigtem und bei Sicht zahlbarem Akkreditiv bezahlt. Etwaige Kosten der Eröffnung, Bestätigung, eventueller Änderungen und sonstiger Ereignisse im Zusammenhang mit dem Akkreditiv trägt der Kunde.

Bei vorfristiger Zahlung erfolgt kein Abzug. Als vollständige Zahlung im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nur der tatsächliche Zahlungseingang des Preises.

6.2 Nichtzahlung

6.2.1 Wird eine Frist nicht eingehalten, so werden vorbehaltlich des Artikels 7.4 sämtliche Beträge, die der Kunde Snetor Distribution für eine Bestellung oder für andere Bestellungen schuldet, durch Beschluss von Snetor Distribution und ohne vorherige Mahnung sofort fällig.

6.2.2 Für jeden bei Fälligkeit nicht bezahlten Betrag hat der Kunde Strafen in Höhe von einem Prozent pro Monat zu zahlen. In Anwendung von Artikel L. 441-6 des französischen Code de commerce werden die Vertragsstrafen automatisch nach Erhalt der Benachrichtigung des Kunden darüber fällig, dass sie ihm belastet wurden.

6.2.2 Snetor Distribution kann außerdem das zuständige Gericht anrufen, damit dieses die Nichterfüllung unter Androhung einer Geldstrafe pro Verzugstag beendet.

Artikel 7 – Eigentumsvorbehalt

7.1 Ungeachtet der für die einzelnen Vorgänge herangezogenen ICOTERMS erfolgt die Übertragung des Eigentums an den Produkten erst nach vollständiger Bezahlung des entsprechenden Preises, der Haupt- und Nebenforderungen, durch den Kunden, und zwar auch dann, wenn ein Zahlungsaufschub eingeräumt wurde. Abweichende Bestimmungen, insbesondere der allgemeinen Einkaufsbedingungen, gelten als unwirksam gemäß Artikel L. 621-122 des französischen Code de commerce.

7.2 Nach ausdrücklicher Vereinbarung kann Snetor Distribution von ihren Rechten aus dieser Eigentumsvorbehaltsklausel für all ihre Forderungen bezüglich sämtlicher im Besitz des Kunden befindlicher Produkte Gebrauch machen, die laut Vertrag als nicht bezahlt anzusehen sind. Snetor Distribution kann diese unbeschadet ihres Rechts auf Rücktritt von laufenden Verkäufen zurücknehmen oder als Entschädigung für sämtliche unbezahlten Rechnungen zurückverlangen.

7.3 Der Kunde darf seine nicht bezahlten Bestände nicht weiterverkaufen, verpfänden oder mit Sicherheiten belasten. Bei Nichtzahlung darf der Kunde seine Bestände im Umfang der nicht bezahlten Produkte nicht weiterverkaufen.

7.4 Sofern Snetor Distribution es nicht vorzieht, die vollständige Durchführung des Verkaufs zu verlangen, ist Snetor Distribution berechtigt, bei Nichtzahlung ohne vorherige Mahnung vom Verkauf zurückzutreten und die Ware zurückzufordern, wobei der Kunde sämtliche Kosten oder Verluste aufgrund des Rücktritts (insbesondere auch „Überliegegelder“, „Liegegelder“, Rücksendekosten, negative Preisschwankungen) zu tragen hat und getätigte Zahlungen von Snetor Distribution als Vertragsstrafe einbehalten werden. Außerdem kann Snetor Distribution einseitig und ohne vorherige Ankündigung eine Bestandsaufnahme ihrer Produkte durchführen oder durchführen lassen, die sich im Besitz des Kunden befinden, der sich schon jetzt verpflichtet, zu diesem Zweck freien Zugang zu seinen Lagern, Magazinen und Sonstigem zu gewähren und dafür Sorge zu tragen, dass die Produkte von Snetor Distribution jederzeit kenntlich sind. Der Kunde verpflichtet sich außerdem schon jetzt dazu, nach einer Bestandsaufnahme in Anwesenheit beider Parteien die etwaige Abholung der Waren durch Snetor Distribution zu ermöglichen, falls Snetor Distribution beabsichtigt, sein Eigentumsrecht an den Produkten auszuüben.

7.5 Im Fall der Eröffnung eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahrens ist Snetor Distribution berechtigt, laufende Bestellungen zu stornieren und/oder die Zahlungsbedingungen für die betreffenden Bestellungen in Absprache mit dem Kunden zu ändern. Snetor Distribution ist außerdem berechtigt, die an Lager befindlichen Waren zurückzufordern.

7.6 Nach der Lieferung ist der Kunde Verwahrer und Hüter der betreffenden Waren.

Artikel 8 – Haftung – Mängelgewährleistung

8.1 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

8.1.1 Snetor Distribution haftet für jede Bestellung nur bis zur Höhe des Preises der Ware und der Fracht, der Kunde verzichtet auf Rechtsmittel betreffend darüber hinausgehende Beträge. Der Kunde verzichtet insbesondere auf Ersatz von Schäden und Folgeschäden und insbesondere von Betriebsverlusten. Snetor Distribution übernimmt keinerlei Haftung für den Umfang und die Verwaltung der Warenbestände seiner Kunden.

8.1.2 Mängel und Schäden an den gelieferten Produkten infolge nicht ordnungsgemäßer Lager- und/oder Aufbewahrungsbedingungen beim Kunden, insbesondere bei Unfällen jedweder Art, begründen keinen Anspruch auf die Gewährleistung seitens Snetor Distribution.

8.1.3 Der Kunde muss innerhalb von acht Tagen plus ein Respekttag nach Erhalt der Waren das Vorhandensein der festgestellten Mängel durch einen unabhängigen Sachverständigen feststellen lassen. Snetor Distribution behält sich das Recht vor, direkt oder indirekt eine etwaige Feststellung und Überprüfung vor Ort durchzuführen.

8.2 Offenkundige Mängel

8.2.1 Die Produkte müssen bei ihrer Lieferung vom Kunden geprüft werden und Reklamationen, Vorbehalte oder Beschwerden in Bezug auf fehlende Waren und offenkundige Mängel müssen gemäß den in den Artikeln 8.1.3 und 8.2.3 festgesetzten Bedingungen erfolgen. Bei fehlenden Waren ist Snetor Distribution nur verpflichtet, dem Kunden die fehlende Menge unentgeltlich nachzuliefern, es sei denn, sie zieht eine anteilige Rückerstattung an den Kunden vor. Bei offenkundigen Mängeln ist Snetor Distribution lediglich verpflichtet, die schadhaften Waren unentgeltlich zu ersetzen, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz aus gleich welchem Grund entsteht.  Snetor Distribution kann jedoch auch entscheiden, dem Kunden den Preis der schadhaften Produkte zurückzuerstatten, in dem Fall kann Snetor Distribution die beanstandete Ware abholen oder abholen lassen.  Die auf unseren Proforma-Rechnungen oder Auftragsbestätigung angegebenen Mengen sind als Richtwerte anzusehen und wir behalten uns das Recht vor, in Anbetracht der Schwierigkeit, das Gewicht insbesondere bei losen Lieferungen anzupassen, eine Menge zu liefern, die bis zu 10 % größer oder kleiner ist als auf unseren Proforma-Rechnungen oder Auftragsbestätigungen angegeben. In Rechnung gestellt werden die im Wiegeschein und/oder in den Versand- oder Frachtpapieren angegebenen Mengen.

8.2.2 Die vorbehaltlose Entgegennahme der bestellten Produkte durch den Kunden deckt etwaige offenkundige Mängel und oder fehlende Waren ab.

8.2.3 Zum Zeitpunkt der Lieferung bestehende Mängel, die nach der Entgegennahme der Produkte festgestellt werden, müssen vom Kunden schriftlich und gemäß den Bedingungen von obigem Artikel 8.1.3 angezeigt werden. Anzeigen, die mehr als 5 Tage plus ein Respekttag nach der Lieferung der Produkte erfolgen, werden nicht berücksichtigt.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde nach Ablauf dieser Frist keine fehlenden Waren oder offenkundigen Mängel an den Produkten geltend machen oder sich auf diese bei einer Widerklage berufen kann, um die Zahlung des Preises der Waren zu verweigern. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so übernimmt Snetor Distribution gegenüber dem Kunden keine Haftung für offenkundige Mängel.

8.3 Verdeckte Mängel

8.3.1 Im Rahmen der Gewährleistung für verdeckte Mängeln ist Snetor Distribution lediglich verpflichtet, die schadhaften Waren unentgeltlich zu ersetzen, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz aus gleich welchem Grund entsteht. Snetor Distribution kann jedoch auch entscheiden, dem Kunden den Preis der schadhaften Produkte zurückzuerstatten, in dem Fall kann Snetor Distribution die beanstandete Ware abholen oder abholen lassen.

8.3.2 Die Gewährleistung durch Snetor Distribution gilt nur für Produkte, die Snetor Distribution dem Kunden tatsächlich in Rechnung gestellt hat. Sie ist ausgeschlossen, wenn die gelieferten Produkte unsachgemäß oder nicht funktionsgemäß verwendet wurden oder wenn die Produkte gemischt, transformiert oder geändert wurden oder wenn die Produkte durch den Kunden in unverändertem Zustand an dessen eigene Kunden weiterverkauft wurden.

Da es sich bei den Kunden von Snetor Distribution um gewerbliche Kunden handelt, ist unter einem verdeckten Mangel ein Fertigungsfehler oder die mangelnde Übereinstimmung des Produkts mit den vertraglichen Spezifikationen zu verstehen, die es für seine Verwendung ungeeignet machen und die der Kunde vor der Verwendung nicht feststellen kann.

Snetor Distribution leistet keine sonstige explizite oder implizite Garantie bezüglich der Produkte und übernimmt keine Haftung für die Eignung des Produkts für seinen letztendlichen Zweck.

8.3.3 Verdeckte Mängel an den gelieferten Produkten, die nach der Entgegennahme der Produkte festgestellt werden, müssen vom Kunden schriftlich und gemäß den Bedingungen von obigem Artikel 8.1.3 angezeigt werden. Anzeigen, die mehr als 5 Tage plus ein Respekttag nach der Lieferung der Produkte erfolgen, werden nicht berücksichtigt.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde nach Ablauf dieser Frist keine Nichtübereinstimmung der Produkte geltend machen oder sich auf eine solche bei einer Widerklage berufen kann, um die Zahlung des Preises der Waren zu verweigern. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, so übernimmt Snetor Distribution gegenüber dem Kunden keine Haftung für verdeckte Mängel.

Artikel 9 – Höhere Gewalt

Als Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse gelten Geschehnisse, auf welche die Parteien keinen Einfluss haben, die sie nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehen konnten und die sie nach vernünftigem Ermessen nicht verhindern oder beilegen konnten, sofern ihr Auftreten die Erfüllung der Verpflichtungen völlig unmöglich macht.

Zu den Fällen höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Fällen, welche Snetor Distribution von ihrer Verpflichtung entbindet, innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist zu liefern, zählen insbesondere: Streiks der ganzen oder eines Teils der Belegschaft von Snetor Distribution oder deren üblicher Spediteure, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Unruhen, Staatsstreiche, Produktionsstillstand aufgrund von unvorhersehbaren Störungen, Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Rohstoffen, Epidemien, Einschränkungen für den Schwerlastverkehr wegen der Gefahr von Frostaufbruch, Straßensperrungen, Streik oder Unterbrechung der Energieversorgung oder Versorgungsunterbrechung aus Snetor Distribution nicht anzulastenden Gründen sowie sonstiger Gründe einer Versorgungsunterbrechung, die ihren Zulieferern anzulasten sind.

In solchen Fällen benachrichtigt Snetor Distribution den Kunden schriftlich, etwa per Fax oder Express-Versand mit Sendungsnachverfolgung (bspw. DHL), innerhalb von 72 (zweiundsiebzig) Stunden nach dem Eintreten der Ereignisse, womit der Vertrag zwischen Snetor Distribution und dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses automatisch und ohne Entschädigung ausgesetzt wird. Sollte das Ereignis länger als 30 (dreißig) Tage nach dem Zeitpunkt seines Eintritts andauern, kann der Kaufvertrag zwischen Snetor Distribution und dem Kunden von Snetor Distribution aufgelöst werden, ohne dass dem Kunden hierdurch ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht. 

Artikel 10 – Gerichtsstand 

10.1 Als Zustellungsanschrift wählt Snetor Distribution ihren Geschäftssitz. 

10.2 Streitigkeiten in Bezug auf die Anwendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrer Auslegung, ihrer Umsetzung und die durch Snetor Distribution abgeschlossenen Verkaufsverträge oder die Bezahlung des Preises werden dem Handelsgericht am Sitz von Snetor Distribution übertragen, ungeachtet des Ortes der Bestellung, der Lieferung und der Zahlung und der Zahlungsweise, und zwar auch bei mehreren Antragsgegnern oder Heranziehung eines Dritten.  Wechsel bilden keine Ausnahme bezüglich dieser Gerichtsstandsklausel.

10.3 Die Zuständigkeitszuweisung ist allgemein und gilt für Hauptklagen, Zwischenanträge, Hauptsacheklagen und einstweilige Verfügungsverfahren. 

10.4 Im Fall eines Gerichtsverfahrens oder sonstiger Maßnahmen seitens Snetor Distribution zur Beitreibung von Forderungen trägt der Kunde die Mahnkosten, Gerichtskosten und die Anwalts- und Gerichtsvollzieherhonorare sowie alle zusätzlichen Kosten und die Kosten im Zusammenhang oder aus der Nichteinhaltung der Zahlungs- oder Lieferbedingungen der betreffenden Bestellung seitens des Kunden. 

Artikel 11 – Verzicht 

Wird ein nach den vorliegenden allgemeinen Bedingungen Snetor Distribution zukommendes Recht nicht oder nur teilweise ausgeübt, bedeutet dies keinen Verzicht auf eine spätere Ausübung des gesamten betreffenden Rechts oder dessen nicht ausgeübten Teils. 

Artikel 12 – Schriftverkehr

Der Schriftverkehr zwischen Snetor Distribution und einem Kunden erfolgt per Fax oder Express-Versand mit Sendungsnachverfolgung (bspw. DHL).

Artikel 13 – Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die Bedingungen der einzelnen Warenverkäufe von Snetor Distribution nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Vertraulichkeitsklausel gilt für alle mit Snetor Distribution abgewickelten Geschäfte.

Artikel 14 – Anwendbares Recht

Sämtliche Fragen in Bezug auf die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Verkäufe, für die sie gelten, die in diesen Vertragsbestimmungen nicht behandelt werden, unterliegen französischem Recht unter Ausschluss jedes anderen Rechts und ergänzend dem UN-Kaufrecht.

Artikel 15 – Sprache

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in französischer Sprache abgefasst, die möglicherweise beigefügte englische Fassung dient lediglich zu Informationszwecken. Bei Widersprüchen zwischen beiden Fassungen gilt allein die französischsprachige Fassung.

Artikel 16 – Verarbeitung personenbezogener Daten

Mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen willigt der Kunde der Verarbeitung der erhobenen Daten ein, die zum Zweck der Bearbeitung der Bestellungen, der Pflege der Kundenbeziehung und der Durchführung von Maßnahmen der kommerziellen Kundenwerbung erfolgt. Die Daten werden nicht in Staaten übermittelt, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, und bleiben in alleinigem Besitz von Snetor Distribution. Wird keine Zustimmung erteilt, kann die Bestellung des Kunden nicht bearbeitet werden. Übereinstimmend mit den geltenden Rechtsvorschriften betreffend den Schutz personenbezogener Daten kann der Kunde sein Recht auf Widerspruch, Zugang, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Datenübertragbarkeit geltend machen, indem er sich an folgende Adresse wendet: Snetor Distribution – 11 avenue Dubonnet – 92407 Courbevoie Cedex – Frankreich. Er kann sein Recht außerdem bei der französischen Datenschutzbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) geltend machen.